- Kreditversicherung
- Kreditversicherung,Form der Schadenversicherung, die gemäß dem Prinzip der Spartentrennung gesondert, d. h. in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen, zu betreiben ist (§ 8 Absatz 1 a Versicherungsaufsichtsgesetz). Grundform der Kreditversicherung ist die Versicherung von Forderungsausfällen. In Erweiterung lassen sich auch Vertrauensschäden versichern. Grundsätzlich sind folgende Versicherungssparten der Kreditversicherung zu unterscheiden: 1) die Exportkreditversicherung; 2) die Warenkreditversicherung (Delkredereversicherung), die Lieferanten vor Forderungsausfällen, z. B. aus kurzfristigen Warenlieferungen infolge von Insolvenz des Kunden, schützt; 3) die Investitionsgüterkreditversicherung, die mittelfristige Forderungen aus einem Investitionsgüterverkauf deckt; 4) die Konsumentenkreditversicherung, die Kreditinstituten Schutz gegen Risiken aus der Vergabe von Raten- und Dispositionskrediten sowie aus der Ausgabe von Scheck- und Kreditkarten bietet. 5) Die Kautionsversicherung übernimmt Garantien und Bürgschaften für Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zugunsten seiner Vertragspartner. 6) Die Vertrauensschadenversicherung inklusive der Computermissbrauchversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz vor Untreuehandlungen von Mitarbeitern.
* * *
Kre|dit|ver|si|che|rung, die: Versicherung des Risikos bei Kreditgewährung.
Universal-Lexikon. 2012.